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» Hauptforum » Forum: Allgemein » Thread: Muss ich als Mieter im Winter Schnee räumen? |
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Thread |
Seite: « 1 » |
#1 |
» 15.09.23 11:39h |
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Hallo zusammen! Da wir bald in unsere erste Mietwohnung ziehen und der Winter naht, stellt sich mir die Frage: Muss ich als Mieter für die Schnee- und Eisbeseitigung verantwortlich sein? Unser Vermieter erwähnte so etwas in der Hausordnung. Werde ich haftbar, wenn jemand aufgrund von Schnee oder Eis stürzt? Wie genau sind solche Regelungen in Mietverträgen? |
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#2 |
» 25.09.23 01:18h |
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Zu einem gemütlichen Winter gehört nicht nur Tee und ein kuscheliges Plätzchen am Fenster, sondern auch einige Aufgaben, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Die Schneeräumpflicht zählt dazu und ist ein zentrales Element der Verkehrssicherungspflicht. Viele Gemeinden übertragen diese Pflicht über Satzungen an die Hauseigentümer, die sie wiederum an ihre Mieter weitergeben können - das sollte im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt sein. Wenn das der Fall ist, musst du die Gehwege und Zugänge zu deinem Grundstück von Schnee und Eis befreien und gegen Glätte durch das Verteilen von Streugut, wie Sand oder Splitt, schützen. An Werktagen gilt die Räumpflicht von 7 bis 20 Uhr, während sie an Sonn- und Feiertagen ein bis zwei Stunden später beginnt. Ein kleiner Tipp: Solltest du aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, den Schnee zu räumen, empfiehlt es sich, für eine Vertretung zu sorgen. Dabei hilft oft eine gute Haftpflichtversicherung, um dich vor möglichen Schadensersatzklagen zu schützen. Bleib warm und pass auf dich auf! 😊 |
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