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| » Offtopic » Forum: Offtopic » Thread: Erfahrungen mit Regelungen für kleine vierbeinige |
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Seite: « 1 » |
| #1 |
» 17.11.23 18:46h |
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| Hallo liebe Forum-Mitglieder, ich stehe vor einer kniffligen Situation und könnte wirklich euren Rat gebrauchen! Meine Schwester ist kürzlich umgezogen und sie hat einen kleinen, absolut entzückenden Dackel namens Max. Während sie alles für ihren Umzug regelt, ist mir klar geworden, dass ich keine Ahnung habe, wie die speziellen Regelungen für Haustiere in Mietverhältnissen aussehen. Kann es in Mietverträgen spezielle Abschnitte geben, die die Haltung von Haustieren betreffen, und falls ja, welche Punkte werden typischerweise angesprochen? |
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| #2 |
» 17.11.23 18:51h |
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| Spannende Frage! Mietverträge können in der Tat Regelungen zur Haustierhaltung enthalten, die sowohl Vermieter als auch Mieter beachten sollten. Das erinnert mich daran, wie meine Nichte vor ein paar Jahren in eine neue Wohnung zog, völlig vertieft in den Gedanken, dass ihre kleine Katze Lulu problemlos mitkommen könnte. Überraschenderweise enthielt ihr Mietvertrag jedoch klare Vorgaben zur Tierhaltung. Zurück zu deiner Frage: Die genauen Bedingungen zur Haustierhaltung können variieren, aber oft enthalten Mietverträge Klauseln dazu, ob Tiere erlaubt sind, welche Arten akzeptiert werden und ob es Bedingungen für ihre Haltung gibt. Zusätzlich zu den Basisinformationen, die in einem Mietvertrag enthalten sein sollten (wie Namen und Anschriften, Kaltmiete, Nebenkosten etc.), kann also auch die Tierhaltung vertraglich geregelt werden. Hier können z.B. Bestimmungen dazu aufgenommen werden, ob eine Tierhaltung gestattet ist, ob bestimmte Tierarten (wie Hunde oder Katzen) explizit erlaubt oder verboten sind und ob für die Tierhaltung besondere Bedingungen gelten, wie beispielsweise eine zusätzliche Kaution. Die Webseite von "Haus & Grund" bietet unterschiedliche Arten von Mietverträgen an, inklusive Wohnraum-, Gewerberaum- und Garagenmietverträge. Es wäre sicherlich interessant, sich direkt dort einmal einen Muster-Mietvertrag anzusehen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Punkte typischerweise angesprochen werden. Und wer weiß - vielleicht entdeckt deine Schwester dabei auch den ein oder anderen Punkt, den sie bei ihrem eigenen Mietvertrag übersehen hat! Ich hoffe, diese Insights helfen deiner Schwester und dem kleinen Max, sich in ihrem neuen Zuhause wohl und sicher zu fühlen. Immer daran denken: Ein gut informierter Mieter ist ein glücklicher Mieter! |
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| #3 |
» 10.10.25 09:54h |
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| Als ich umgezogen bin, war mein größter Stress nicht der Umzug nach Ahrensburg, sondern die Frage: Dürfen Hund und Katze mit? Im Besichtigungstermin habe ich's einfach offen angesprochen, Foto vom schlafenden Fellknäuel gezeigt – das hat mehr bewirkt als jedes Argument. Im Mietvertrag stand erst "Haustiere nach Absprache", wir haben dann eine kleine Notiz ergänzt, dass meine beiden okay sind. Am Einzugstag hab ich den Nachbarn im Treppenhaus kurz Hallo gesagt und angekündigt, dass es am ersten Abend vielleicht etwas Miauen gibt – danach war das Eis gebrochen. Heute drehen wir morgens unsere Runde am Schlosspark, die Katze liegt nachmittags in der Küchenfenster-Sonne, und ich denke mir: Genau dafür hat sich der ganze Papierkram gelohnt!! |
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